5. April 2017 – Landtag macht „Sachsen-Anhalt-Flagge“ zur Landesflagge

Pressemitteilung Nr. 026/2017 vom 5. April 2017

Landesflagge

Landtag beschließt neues Hoheitszeichengesetz

Der Landtag hat heute in seiner Sitzung das „Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Sachsen-Anhalt“ neu beschlossen. Kernzweck dieses Gesetzes ist, künftig jedermann die Möglichkeit einzuräumen, die schwarz-gelbe Landesflagge mit dem in der Mitte befindlichen Wappenschild zu verwenden.

Nach bisheriger Rechtslage hatte diese Flagge bisher den Status einer Landesdienstflagge, deren Verwendung ausschließlich staatlichen Stellen vorbehalten war. Jeder anderen Institution und jeder Privatperson war deswegen nur erlaubt, eine schwarz-gelbe Landesfahne ohne Wappenschild zu hissen. Allerdings ging davon wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Bundesland Baden-Württemberg keine identitätsstiftende Wirkung für Sachsen-Anhalt aus.

Innenminister Stahlknecht: „Jeder, der sich unserem schönen Bundesland verbunden fühlt, darf jetzt nicht nur sprichwörtlich Flagge zeigen. Ich freue mich, dass wir nun eine einfache und vor allem bürgerfreundliche Regelung besitzen.“

Mit Inkrafttreten des Hoheitszeichengesetzes kann nun jedermann die schwarz-gelbe Landesflagge mit dem mittig im Flaggentuch angebrachten Wappenschild hissen, das unten den anhaltischen Bären und oben die sächsischen Grundfarben mit dem sächsischen Rautenkranz und in der linken oberen Ecke den preußischen Adler zeigt.

Sechs Bundesländer hatten von Anfang an auf eine eigenständige Landesdienstflagge verzichtet, das Land Berlin hat als siebentes Bundesland seine Landesdienstflagge zur Landesflagge erklärt.

Volksstimme meldet: Bald darf jeder Flagge zeigen!

In ihrer Online-Ausgabe vom 05.01.2017 meldet die Volksstimme, dass Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) dem sachsen-anhaltischen Landtag einen Änderungsvorschlag zum Hoheitseichengesetz zur Entscheidung vorlegen möchte, welcher die im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen getroffene Vereinbarung: „wir wollen eine einheitliche Flagge für Sachsen-Anhalt und damit eine Zusammenlegung von Landes- und Landesdienstflagge“ umsetzt.

„Das Innenministerium ist zuversichtlich, dass die neue Regelung ab April gelten kann. Dann können alle Bürger die Landesfahne mit Wappen straffrei hissen“, berichtet die Volksstimme.

Den gesamten Text auf der Webseite der Volksstimme online lesen: http://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/landesrecht-bald-darf-jeder-flagge-zeigen

Koalitionsvertrag: Flaggen-Zusammenlegung soll kommen!

Unter dem Punkt: „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Flaggengesetz sowie Versammlungsgesetz“ auf Seite 24 des Koalitionsvertrages Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt – verlässlich, gerecht und nachhaltig heißt es:

Wir wollen eine einheitliche Flagge für Sachsen-Anhalt und damit eine Zusammenlegung von Landes- und Landesdienstflagge. Hierzu wollen wir das Hoheitszeichengesetz ändern. Wir werden das Landeswappen stärker schützen.“

Volksstimme 21.10.2015: Minister und „Personifizierung“

Volksstimme 21.10.2015

FLAGGENSTREIT
Minister und „Personifizierung“

Im Landtag war die Änderung der Flaggenordnung Thema. Gegenwind kommt nur von der SPD.

Von Oliver Schlicht

Magdeburg. Im Flaggenstreit um den Gebrauch der Wappenfahne von Sachsen-Anhalt gab es kürzlich im Landtag eine kleine Episode, der hier nicht unerwähnt bleiben soll. Doch zunächst erinnern wir uns: Es geht um die „Dienstfahne“ von Sachsen-Anhalt, die nach dem Hoheitszeichengesetz nur von „Dienstbehörden“ verwendet werden darf. Otto-Normal-Fahnen-Schwenker darf sie nicht hissen. Das Innenministerium will dies mit neuer Flaggenordnung ändern. Aber wo bleibt sie? Im Landtag fragte vergangene Woche Gudrun Tiedge (Linke) – eine Befürworterin der Flaggen-Befreiung – offiziell beim Minister an, wann denn nun mit dem überarbeiteten Gesetz zu rechnen sei.

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) antwortete mit Sinn für Humor. „Wir haben einen hochmodernen Gesetzentwurf vorgelegt, zur Regelung des Wappens und aller damit verbundenen Dinge.“ Dieser Entwurf sei allen regierungstragenden Fraktionen zugeleitet worden. „Es gibt eine große Mehrheit, das zu machen.“ Allerdings gebe es eine einzelne „Personifizierung“, – Stahlknecht benutzte tatsächlich dieses Wort – die gegen die Änderung sei. „Wenn vielleicht diese Personifizierung überzeugt werden könnte, wären wir sofort in der Lage, das im Hohen Haus einzubringen und noch in dieser Legislatur zu verabschieden. Dann könnte am Wahltag jeder im Garten die Fahne seines Wunsches aufhängen.“ Eine Gefahr von Missbrauch der Wappen-Fahne sehe er nicht.

Heiterkeit im Saale. Denn die „Personifizierung“ saß auch im Parlament. Sie hört auf den Namen Rüdiger Erben, Innenexperte der SPD. Auf Nachfrage der Volksstimme widersprach Erben anschließend: „Bei uns hat zwar im Sommer ein CDU-Referent angerufen und gefragt, was wir davon halten. Einen Gesetzesentwurf haben wir aber noch nicht bekommen.“ Auf ihn wirkte der Minister irgendwie verwirrt: „Sonst hätte er nicht mal von Fahne, dann vom Wappen gesprochen, obwohl er nach der Landesdienstflagge gefragt wurde.“ Erben verteidigt das Landestuch wie ein Gralshüter. „Es ist schon ein Treppenwitz, dass ein Sozialdemokrat die Hoheitszeichen des Staates davor bewahren muss, dass Konservative diese verramschen.“ Doch nicht nur die CDU erregt seinen Groll. Mal sehen „wie die vielen Flaggen-Freunde bei den Linken und Grünen diskutieren, wenn demnächst Magida und AfD oder die Neonazis mit Landesdienstflaggen durch Magdeburg marschieren“.

Bislang ist das noch nie passiert. Vermutlich aus Respekt vor dem bestehenden Landeshoheitszeichengesetz. Mal sehen, ob sich die „Personifizierung“ durchsetzt.

Stahlknecht befürwortet Flaggen-Freigabe

Fragestunde zur 47. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt (16.10.2015)

 

Link zur Originaldatei auf der Webseite des Landtages Sachsen-Anhalt: http://www.edge-cdn.net/index.php?ct=1353&vid=947710&setlang=de

Frage der Abgeordneten Gudrun Tiedge(DIE LINKE)

Regelungen zur Beflaggung im Land Sachsen- Anhalt

Laut Landesgesetz ist das Hissen der Landesfah- ne mit Wappen (Dienstflagge) ausschließlich Dienststellen der Landesbehörden vorbehalten. Alle anderen Einrichtungen, Vereine, Privatperso- nen etc. dürfen nur die Landesflagge (ohne Wap- pen) hissen.

Die Kabinettssitzung vom 14. Juli 2015 beschäf- tigte sich lt. Volksstimme vom 15. Juli 2015 mit diesem Thema. Ministerpräsident Reiner Haseloff soll das Innenministerium in Abstimmung mit allen Landtagsfraktionen beauftragt haben, zu prüfen, ob eine Gesetzesänderung mit dem Ziel einer „Flaggenfreigabe“ bis zum 3. Oktober 2015 mög- lich ist.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der gegenwärtige Stand des Prüfauf- trages einschließlich einer sich daraus resultie- renden Gesetzesänderung?
  2. Worin liegen die Ursachen, dass bis zum heu- tigen Zeitpunkt noch keine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht wurde

Antwort von Innenminister Holger Stahlknecht (Transkription ohne Gewähr):

 

„Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Anfrage der Abgeordneten Frau Gudrun Tiedge beantworte ich gerne und wie folgt: Wir haben seitens der Landesregierung, als wir den Wunsch des Ministerpräsidenten gehört haben, einen hochmodernen Gesetzentwurf vorgelegt, zur Regelung des Wappens und aller damit verbundenen Dinge. Wir persönlich, aus Sicht der Landesregierung, fänden das sehr gut, wenn das Landeswappen auch von jedermann genutzt werden könnte, wir sehen keinen Missbrauch. Wir haben diesen Regierungsentwurf den regierungstragenden Fraktionen zugeleitet. Es gibt dort eine große Mehrheit, das zu machen. Es gibt aber auch an einigen Stellen dort noch Abstimmungsbedarf, den ich nicht näher personifizieren will. Aber, wenn dann vielleicht diese Personifizierung überzeugt werden könnte, dass das gemacht werden könnte, wären wir sofort in der Lage, das im Hohen Haus einzubringen und in dieser Legislatur noch zu verabschieden. Dann könnte an dem Wahltag jeder in seinem Garten die Fahne seines Wunsches aufhängen. Herzlichen Dank“

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Sehr geehrte Unterzeichner,

mit dem heutigen Tag endete die Kampagne zur Freigabe der Sachsen-Anhalt-Flagge als Landesflagge. Es war von Anfang an nicht geplant, durch die Unterschriften eine Entscheidung zu erzwingen. Dafür hätte man eine viel größere Anzahl benötigt, die nur durch eine intensive Kampagnenarbeit mit Unterschriftensammlungen in Innenstädten zu erzielen gewesen wäre.
Vielmehr sollte auf das Problem des fehlenden Identifikationspotenzials der derzeitigen wappenlosen sachsen-anhaltischen Landesflagge hingewiesen und dafür eine mediale Öffentlichkeit geschaffen werden. Ich denke, dieses Anliegen wurde erreicht.
Über das Thema wurde landesweit berichtet und Ministerpräsident Haseloff lässt eine Gesetzesinitiative prüfen. Aus der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt hieß es dazu in einer schriftlichen Nachricht vom 31.07.2015:

„Das Bedürfnis der Bürger, Vereine und Institutionen, sich mit dem Land Sachsen-Anhalt durch die Nutzung seiner Symbole zu identifizieren und dadurch ihre Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen, freut den Ministerpräsidenten.“

„Das Bedürfnis der Bürger, Vereine und Institutionen, sich mit dem Land Sachsen-Anhalt durch die Nutzung seiner Symbole zu identifizieren und dadurch ihre Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen, freut den Ministerpräsidenten.

Da der geltenden Rechtslage entsprechend die Landesdienstflagge aktuell ausschließlich von Hoheitsträgern genutzt werden darf, in der Regel der Beflaggung von Dienstgebäuden unmittelbarer Dienststellen des Landes dient und eine Verwendung durch private Personen oder Firmen unzulässig ist, bedarf es für die Umsetzung lhres Anliegens einer Änderung des für die Regelung der Nutzung der Landesdienstflagge maßgeblichen Hoheitszeichengesetzes.

Aus diesem Grund hat Herr Ministerpräsident das zuständige Ministerium für lnneres und Sport gebeten, eine Gesetzesänderung zu prüfen. Sobald das Prüfergebnis vorliegen wird, werden wir Sie darüber informieren.“

Auch der bisher schärfste Kritiker der Zusammenlegung von Dienst- und Landesflagge, der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Herr Rüdiger Erben (Bericht vom Treffen), erkannte die Problematik an und machte Vorschläge für eine Aufwertung der wappenlosen sachsen-anhaltischen Landesflagge.

„Wer seinen Turm, seinen Garten oder sein Bürogebäude mit der Landesflagge schmücken möchte, der soll das tun können.“ Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Landtagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sebastian Striegel führte zum Thema aus: „Wer seinen Turm, seinen Garten oder sein Bürogebäude mit der Landesflagge schmücken möchte, der soll das tun können. Die gesetzlichen und untergesetzlichen Bestimmungen dafür sind ggf. so zu verändern, dass dies möglich wird. Denn es ist in der Tat unverständlich, warum ein Landessymbol nicht auch von Privaten gezeigt werden darf.“
Mit der Landtagsabgeordneten der Fraktion „DIE LINKE“, Frau Birke Bull fand am heutigen Tag ein Gespräch statt, in dem Frau Bull zum Ausdruck brachte, dass Sie eine Zusammenfassung der Landesdienst- und Landesflagge nach dem Vorbild Brandenburgs auch für Sachsen-Anhalt unterstützen würde.
Für das Vorhaben erhielt ich insgesamt viel Zuspruch von allen Seiten. Mit Ihren Unterschriften haben Sie dazu beigetragen, dass dieses Thema nun auf die Tagesordnung genommen wird.
Ich werde Ihre Unterschriften und Kommentare Herrn Ministerpräsidenten Haseloff übermitteln und ihn bitten, nun die entsprechenden Diskussionsprozesse aktiv einzuleiten. Ich hoffe, dass am Ende dieses Vorgangs die Sachsen-Anhalt-Flagge an allen würdigen Orten in unserem Bundesland legal aufgezogen werden darf!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Olaf Böhlk

Diskussion mit Rüdiger Erben

Am 19.08.2015 fand im Schloss Bernburg ein Treffen zwischen Rüdiger Erben, dem stellvertretenden Vorsitzen und innenpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Olaf Böhlk, dem Initiator der Kampagne zur Umwandlung der Sachsen-Anhalt-Flagge in die Landesflagge des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, statt.

Am Gespräch nahmen auch der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Bernburg, Friedel Meinecke, und der Kandidat des Bernburger Ortsvereins der SPD für die Landtagswahl 2016, Hagen Neugebauer, teil.

Rüdiger Erben, der die Umwandlung der derzeit als Landesdienstflagge des Landes Sachsen-Anhalt genutzten Sachsen-Anhalt-Flagge zur frei verfügbaren Landesflagge ablehnt, sprach sich auch bei dem Gespräch dafür aus, die Trennung von Landesflagge und Landesdienstflagge im Land Sachsen-Anhalt weiterhin aufrechtzuerhalten. Eine allgemeine Freigabe des Landeswappens auf einer Landesflagge komme für ihn nicht infrage. Erben befürchtet den Missbrauch des Landeswappens, wenn es auf einer Flagge der Allgemeinheit genehmigungsfrei zugänglich gemacht werden würde. Weiterhin sei die Freigabe des Hoheitszeichens in der Verwaltung nicht zu vermitteln.

Wohl aber sprach sich Rüdiger Erben dafür aus, die Genehmigungspraxis zur Verwendung des Landeswappens und der Landesdienstflagge grundsätzlich zu überarbeiten. Kulturelle Projekte, wie beispielsweise das geplante Flaggenmonument auf dem Bernburger Schloss oder die stärkere Kennzeichnung der Weltkulturerbestätten mit Flaggen, die das Landeswappen zeigen, sollten so genehmigungsfähig werden.

Olaf Böhlk führte bei dem Treffen aus, dass die Gefahr des Missbrauchs von Symbolen grundsätzlich bestünde, der beste Weg zu ihrem Schutz aber in lebendigen gesellschaftlichen Diskussionsprozessen bestünde, bei denen sich die Zivilgesellschaft gegen den Missbrauch ihrer Symbole positioniert. Diese Diskussionsprozesse würden durch die Freigabe des Landeswappens auf der Landesfahne nach dem Vorbild Brandenburgs gestärkt. Weiterhin führte Böhlk aus, dass die Landesflagge ohne Landeswappen die im Landesnamen Sachsen-Anhalt verankerte historische Vereinigung der Provinz Sachsen und des Freistaates Anhalt nicht repräsentiere und die Landesflagge deshalb ahistorisch und als Identifikationssymbol bei der Bevölkerung unbeliebt sei.

Als Kompromiss schlug Rüdiger Erben vor, die bisher wappenlose Landesflagge um eine nur für Experten erkennbare Variation des Landeswappens als neues “Landeslogo” zu ergänzen. Dabei müsse aber die gestalterische und heraldische Aussage des Landeswappens beibehalten werden, um die Würde dieses Symbols auch in seiner abgewandelten Form beizubehalten.

Falls dieser Weg begangen werden würde, mahnte Olaf Böhlk die Einbeziehung von Fachleuten aus dem Bereich der Gestaltung und Heraldik an. Ein heraldisch verunglückter und die historische Aussage des Landeswappens entstellender Entwurf, wie beim derzeit in Gebrauch befindlichen allgemein zugänglichen Landeslogo für Bürger und Vereine, dürfe sich nicht wiederholen, wenn das neue Wappensymbol von den Menschen angenommen werden soll.