Wer privat die Sachsen-Anhalt-Flagge aufzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit!
An immer mehr Orten im Land Sachsen-Anhalt kann man sie in privaten Gärten oder an privaten Gebäuden wehen sehen: die Sachsen-Anhalt-Flagge. Gemeint ist jene Flagge, die das sachsen-anhaltische Landeswappen vor den Längsstreifen in den Landesfarben Gelb (heraldisch Gold) und Schwarz zeigt.
Kaum jemand, der diese Flagge aus Stolz auf sein Heimatbundesland als Privatperson, als Gastronom an seinem Hotel oder vor dem Vereinsheim seines Sportklubs aufzieht, ist sich darüber im Klaren, dass die Sachsen-Anhalt-Flagge nach derzeitiger Weisungslage als Landesdienstflagge des Bundeslandes Sachsen-Anhalt ausschließlich von Dienststellen des Landes an hoheitlichen Einrichtungen gehisst werden darf und ein Verstoß gegen diese Regelung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Aktion „Flagge zeigen“ für Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, dass die traditionsreiche Sachsen-Anhalt-Flagge mit ihrem Landeswappen von Bürgern, Vereinen und Institutionen, die durch das Aufziehen der Flagge ihres Bundeslandes den Stolz und die Verbundenheit mit Sachsen-Anhalt zum Ausdruck bringen wollen, ungestraft als Landesflagge des Bundeslandes Sachsen-Anhalt verwendet werden darf.
Begründung
Bürgern oder Verwaltung – wem gehört das Landeswappen?
Nach geltender Festlegung dürfen Privatpersonen, Vereine und Institutionen der Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft in Sachsen-Anhalt nur die sogenannte „Landesflagge“ des Bundeslandes Sachsen-Anhalt hissen. Sie enthält kein Landeswappen, sondern zeigt nur die Landesfarben.
Doch die wappenlose „Landesflagge“ hat sich bei den Einwohnern Sachsen-Anhalts offenbar nie als Identifikationssymbol durchsetzen können. Gold-Schwarz als Farbkombination steht, nur durch eine umgekehrte Anordnung unterschieden, auch für die Landesflagge Baden-Württembergs und bildet, ursprünglich aus den Farben des Königtums hervorgegangen, die heraldische Grundlage zahlreicher deutscher Stadtflaggen. Die Farbkombination allein kann daher kaum regionale Identität stiften.
Während das 1990 neu geschaffene sachsen-anhaltische Landeswappen den zweigliedrigen Landesnamen und somit auch das ehemalige Land Anhalt repräsentiert, unterscheidet sich die heutige wappenlose sachsen-anhaltische Landesflagge nur durch die Anordnung der Farbteilung von der Landesflagge der ehemaligen Provinz Sachsen. Die 1946 erfolgte Vereinigung mit dem Land Anhalt wird in der wappenlosen Landesflagge, im Gegensatz zur Sachsen-Anhalt-Flagge, nicht repräsentiert.
Kaum ein Symbol verdeutlicht die Geschichte unseres Bundeslandes besser als das Landeswappen. Die prägenden Wappenbestandteile zeigen, dass Sachsen-Anhalt sich als Nachfolgeterritorium der preußischen Provinz Sachsen und des Freistaates Anhalt betrachtet. Diese wiederum stehen in der Tradition zweier im Jahr 1212 beim Bernburger Erbfall gestifteter askanischer Reichsfürstentümer: des Herzog- und Kurfürstentums Sachsen und des Fürstentums Anhalt.
Die Regelung, der Bevölkerung das Sachsen-Anhalt-Wappen vorzuenthalten, hemmt die Herausbildung eines historischen Landesverständnisses und erschwert die kulturelle Integration des Bundeslandes. Wer der Bevölkerung identitätsstiftende Symbole nicht zugänglich macht, schafft vermeidbare Hürden bei der Herausbildung eines Wir-Gefühls!
Die Tatsache, dass nur staatliche Organe das Landeswappen führen dürfen, während es den Bürgern, die in einer Demokratie ja den Souverän bilden, vorenthalten bleibt, erinnert an absolutistische Staatspraxis und die damit verbundene Trennung zwischen Obrigkeit und Untertan. Doch nicht Verwaltungen, sondern die Bürger sollen unser Land Sachsen-Anhalt demokratisch gestalten!
Von Brandenburg lernen: ein Land – eine Flagge
Sachsen-Anhalts Nachbarland Brandenburg kann als Vorbild dienen. Dort wird nicht zwischen Landesdienst- und Landesflagge unterschieden. Ganz Brandenburg kann sich somit unter seiner Landesflagge sammeln, die die Landesfarben und das Landeswappen zeigt.