5. April 2017 – Landtag macht „Sachsen-Anhalt-Flagge“ zur Landesflagge

Pressemitteilung Nr. 026/2017 vom 5. April 2017

Landesflagge

Landtag beschließt neues Hoheitszeichengesetz

Der Landtag hat heute in seiner Sitzung das „Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Sachsen-Anhalt“ neu beschlossen. Kernzweck dieses Gesetzes ist, künftig jedermann die Möglichkeit einzuräumen, die schwarz-gelbe Landesflagge mit dem in der Mitte befindlichen Wappenschild zu verwenden.

Nach bisheriger Rechtslage hatte diese Flagge bisher den Status einer Landesdienstflagge, deren Verwendung ausschließlich staatlichen Stellen vorbehalten war. Jeder anderen Institution und jeder Privatperson war deswegen nur erlaubt, eine schwarz-gelbe Landesfahne ohne Wappenschild zu hissen. Allerdings ging davon wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Bundesland Baden-Württemberg keine identitätsstiftende Wirkung für Sachsen-Anhalt aus.

Innenminister Stahlknecht: „Jeder, der sich unserem schönen Bundesland verbunden fühlt, darf jetzt nicht nur sprichwörtlich Flagge zeigen. Ich freue mich, dass wir nun eine einfache und vor allem bürgerfreundliche Regelung besitzen.“

Mit Inkrafttreten des Hoheitszeichengesetzes kann nun jedermann die schwarz-gelbe Landesflagge mit dem mittig im Flaggentuch angebrachten Wappenschild hissen, das unten den anhaltischen Bären und oben die sächsischen Grundfarben mit dem sächsischen Rautenkranz und in der linken oberen Ecke den preußischen Adler zeigt.

Sechs Bundesländer hatten von Anfang an auf eine eigenständige Landesdienstflagge verzichtet, das Land Berlin hat als siebentes Bundesland seine Landesdienstflagge zur Landesflagge erklärt.

Volksstimme meldet: Bald darf jeder Flagge zeigen!

In ihrer Online-Ausgabe vom 05.01.2017 meldet die Volksstimme, dass Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) dem sachsen-anhaltischen Landtag einen Änderungsvorschlag zum Hoheitseichengesetz zur Entscheidung vorlegen möchte, welcher die im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen getroffene Vereinbarung: „wir wollen eine einheitliche Flagge für Sachsen-Anhalt und damit eine Zusammenlegung von Landes- und Landesdienstflagge“ umsetzt.

„Das Innenministerium ist zuversichtlich, dass die neue Regelung ab April gelten kann. Dann können alle Bürger die Landesfahne mit Wappen straffrei hissen“, berichtet die Volksstimme.

Den gesamten Text auf der Webseite der Volksstimme online lesen: http://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/landesrecht-bald-darf-jeder-flagge-zeigen