Sachsen UND Anhalt – in ottonischer Tradition von den Askaniern gestiftet

Beide historischen Vorgängerländer, das Herzogtum Sachsen und das Fürstentum Anhalt, wurden beim Bernburger Erbfall im Jahr 1212 in der Tradition des ottonischen Herzogtums Sachsen und auf der Basis askanischer Herrschaftsrechte gestiftet. Im Jahr 1423/1425 gingen der sächsische Herzogstitel und der sächsisch-askanische Kurkreis Wittenberg auf die Wettiner über. Infolge völkerrechtlicher Vereinbarungen der Wiener Kongressakte und eines bilateralen Friedensvertrages mit dem Wettiner Friedrich August I. gelangten der sächsische Herzogstitel und das damit verbundene askanische Rautenwappen des Herzogtums Sachsen an den Hohenzoller Friedrich Wilhelm III. In seiner Funktion als neuer Landesherr des Herzogtums Sachsen gliederte der König von Preußen den Kurkreis um Wittenberg als identitätsstiftendes Territorium mit der Bezeichnung „Herzogtum Sachsen“ namensgebend in die 1815 neu konzipierte Provinz Sachsen ein. So wurden wichtige historische Gebiete des sächsisch-anhaltischen Kulturraumes wieder territorial vereint. Im Jahr 1946 ging das Land Anhalt in der es umgebenden und nach dem Zweiten Weltkrieg wieder eingerichteten Provinz Sachsen auf, die deshalb wenig später in Provinz und schließlich Land Sachsen-Anhalt umbenannt wurde. Die 1212 gestifteten Länder Sachsen und Anhalt wurden somit zum Land Sachsen-Anhalt vereint. Nach einer 778-jährigen Entwicklung prägte sich 1990 mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt der sächsisch-anhaltische Kulturraum erstmals in seiner Geschichte als selbstbestimmtes politisches Territorium in einem demokratischen deutschen Bundesstaat aus.